Solarparks in Borken/Heiden

Wenn Sie Fragen bzgl. der Solarparks haben können Sie sich jederzeit direkt an uns wenden! Wir listen im Folgenden Antworten zu den uns häufig gestellten Fragen auf.

Welche Flächen sind konkret in Planung?

Wir befinden uns derzeit in Abstimmung mit den hiesigen Gemeinden/Städten und Grundstückseigentümern, um im Norden von Borken-Marbeck und südlich des Dorfes bzw. im Heidener Süden geeignete Freiflächen für den Ausbau zu bestimmen. Zum jetzigen Stand ist noch unklar, welche konkreten Flächen in Frage kommen und von den Eigentümern bereit gestellt werden.

Welche Flächen kommen in Betracht?

Interessant sind unbeschattete Flächen bis max. 500m Entfernung vom Gleisbett des RE14, die mindestens einen Hektar (10.000qm) groß sind. Eine genauere Prüfung können wir gerne in einem Gespräch vornehmen.

Können auch Flächen entlang des RE14 im Kreis Recklinghausen genutzt werden?

Prinzipiell ja. Sollten Sie über eine Fläche im Kreis Recklinghausen entlang des RE14 verfügen, sprechen Sie uns gerne an.

Ist die landwirtschaftliche Nutzung der Solarpark-Flächen weiterhin möglich?

Eine gemeinsame Nutzung von Fläche für Agrar und Photovoltaik ist mit dem so genannten Agri-PV grundsätzlich möglich, bei dem Viehzucht oder Anbau dank lichtdurchlässiger Module ermöglicht wird. Wir prüfen für Sie gerne im Einzelfall, ob dies rentabel möglich ist, da es stark von der geplanten landwirtschaftlichen Nutzung abhängt. Eine gute Übersicht zum Thema Agri-PV finden Sie im Leitfaden des Fraunhofer ISE.

Ist es verantwortbar, dass wir Agrarflächen in Solarparks umwandeln?

Die Bundesregierung hat mit dem EEG2023 wohlüberlegt festgelegt, welche Flächen förderfähig sind. Die förderfähigen Agrarflächen machen nur einen sehr kleinen Teil der gesamten Agrarfläche in Deutschland aus. Gleichwohl besteht hier ein Konflikt zwischen Energiewende und Nahrungsversorgung, den letztendlich jeder Landwirt auch unter Berücksichtung der regionalen Versorgung für sich entscheiden muss. Die oben erwähnte Agri-PV könnte einen Kompromiss darstellen.

Wer kümmert sich um Bau, Betrieb und Verwaltung der Solarparks?

Wir kümmern uns um den Bau, Betrieb und Verwaltung des Solarparks. Wir kooperieren für die Installation und die Wartung der Anlagen mit professionellen Solateuren aus der Region. Die regelmäßige Pflege der Außenanlage übernehmen wir übrigens in Kooperation mit regionalen Landwirten oder Schäfern.

Wann geht der erste Solarpark in Betrieb?

Von der ersten Planung bis zur Inbetriebnahme ist es ein langer Weg, den wir als SolaRE14 für "Ihren" Solarpark beschreiten. Neben Planungsverfahren zur Erlangung von Baugenehmigungen, hin zur Planung und Installation der Anlage. Man rechnet üblicherweise mit 2-5 Jahren von der Idee bis zur Fertigstellung. Danach ist der Solarpark üblicherweise 40-50 Jahre in Betrieb.

Wieviel Strom entsteht in einem Solarpark?

Die Erzeugung des Stroms ist stark von der Größe des Solarparks, Art der Module und den jeweiligen Sonnenstunden abhängig. Ganz grob geschätzt sind je Hektar 1000 kWp Gesamtleistung möglich, die ca. 1 GWh (1.000.000 kWh) Strom pro Jahr erzeugen.

Wie lange läuft die Pacht, und wie hoch ist die Pachtvergütung?

Wenn Sie uns Ihr Grundstück anvertrauen, errichten wir dort in Absprache mit Ihnen den bestmöglichen Solarpark, an dem Sie sich gerne beteiligen können. Diese Investition ist - genau wie der Pachtvertrag - aufgrund der Langlebigkeit der Photovoltaik-Module auf 50 Jahre ausgelegt. Die konkrete Höhe der Pacht hängt von den konkreten Gegebenheiten ab (Größe des Grundstücks, Kosten des Netzanschlusses, Ihr Wunsch zur Beteiligung) und liegt zwischen 2500-4000 Euro jährlich pro Hektar. Wir machen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot.

Was passiert, wenn der Solarpark ausgedient hat?

Während des Betriebs des Solarparks werden Rückstellungen gebildet, um für einen ordnungsgemäßen und vollständigen Rückbau des Solarparks nach ca. 40-50 Jahren sorgen zu können.

Wie hoch ist die Stromvergütung?

Mit SolaRE14 peilen wir EEG-förderfähige Solarparks an. Die Vergütung ist abhängig von der Größe der einzelnen Solarparks. Kleiner Solarparks bis 1 MWp (ca. 1 ha) erhalten eine fixe Mindestvergütung von 7,3 ct je kWh. Größere Solarparks müssen an Ausschreibungen teilnehmen und rangieren grob bei einer Mindestvergütung von ca. 5,9 ct je kWh. Sollte der Börsenstrompreis höher liegen, ist eine Direktvermarktung sinnvoll, die Vergütungssätze jenseits der 10 ct je kWh einbringen können.

Entstehen durch Solarparks Umweltbelastungen?

Der Solarpark ist geräuschlos und strahlungsarm. Unterhalb der Solarmodule entsteht eine für viele (selbst bedrohte) Tier- und Pflanzenarten attraktive Wiese und artenreiches Grünland. Naturliebhaber können den bereits beobachteten starken Zuwachs an Flora und Fauna in einem Solarpark-Erfahrungsbericht des GEO Magazins vertiefen.